Fluglärmkommission
Informationen zur Fluglärmkommission Egelsbach
Für Verkehrsflughäfen wird nach § 32b des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) eine Kommission gebildet, die die entsprechende Genehmigungsbehörde sowie die für die Flugsicherung zuständige Stelle über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge berät.
Der „Kommission zur Abwehr des Fluglärms am Verkehrslandeplatz Egelsbach“ (FLK) gehören je ein Vertreter
- der Gemeinde Egelsbach,
- der Gemeinde Erzhausen,
- der Stadt Langen,
- der Stadt Weiterstadt,
- des Kreis Offenbach,
- des Kreis Darmstadt-Dieburg,
- der Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS),
- der Bundesvereinigungn gegen Fluglärm,
- der Luftfahrzeughalter am Flugplatz Egelsbach,
- der Hessischen Flugplatz GmbH (HFG),
- der Firmen, die am Flugplatz ansässig sind,
- der Flug-Lärm-Abwehrgemeinschaft-Egelsbach,
- der BI Erzhausen, an.
Die Kommission berät laut Geschäftsordnung die zuständige Luftverkehrsbehörde (das Regierungspräsidium Darmstadt, abgekürzt RP) und die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) „bei dem Betrieb des Verkehrslandeplatzes Egelsbach über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge in der Umgebung des Verkehrslandeplatzes“. Am Kopf des Tisches neben dem Vorsitzenden sitzen traditionsgemäß der zuständige Dezernatsleiter beim RP Herr Plich, Nachfolger von Herrn Löbig, und als Protokollant aus dem RP Herr Glock. Weiterhin nehmen teil Holger Essmann-Starbatty von der örtlichen Luftaufsichtsstelle des Flugplatzes Egelsbach und Angestellter der HFG, Dr. Lothar Ohse vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie in Wiesbaden und Georg M. Müller, Fluglärmschutzbeauftragter am Flughafen Frankfurt.
Stand: März 2010
NEWS
Mitgliederversammlung 2024 der Flug-Lärm-Abwehr-Gemeinschaft-Egelsbach e.V.
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 07.11.2024