Fluglärm Beschwerden
Wenn Sie sehen, dass wieder mal ein Flugzeug über Ihr Wohngebiet fliegt, Düsenflieger über der Grundschule starten, und Sie weder den Lärm noch die Abgase und drohenden Unfallgefahren weiter erdulden wollen, dann verschließen Sie nicht Augen und Ohren, sondern unternehmen Sie etwas.
Abweichungen von der Platzrunde im An- und Abflugverfahren müssen nicht geduldet werden und können mit empfindlichen Bußgeldern bestraft werden. In diesem Plan zur Platzrunde Egelsbach können Sie die festgelegten Flugrouten (grüne Linien) und die Toleranzen (rote Linien) erkennen. Abweichungen können zum Anlass einer Fluglärmbeschwerde werden.
Vor allem der oft unterschätzte ordentliche Beschwerdeweg über die staatlichen Institutionen muss als Recht aller Bürger im Interesse der Allgemeinheit kontinuierlich und nachhaltig genutzt werden. Fehlende Beschwerden in der Statistik fördern einen falschen Eindruck über die tatsächliche Problematik und bestärken den Flugplatzbetreiber auf seinem falschen Weg der rücksichtlosen Umweltbelastung. Die zuständige Behörde für Fluglärm am VLP Egelsbach ist:
Das Regierungspräsisidium Darmstadt : Dezernat Luftverkehr
Ansprechpartner dort ist Herr Glock | Telefon 06151 12-6010 | Telefax 06151 12-3851 |
Beschwerden zum Fluglärm über Wohngebieten oder sonstige Verstöße gegen die Sicherheit im Flugverkehr sollten nur dort direkt und schriftlich per Fax oder Brief gemeldet werden.
Sie können dazu das Formblatt Fluglärmbeschwerde verwenden. Nach dem Ausfüllen einfach als Datei drucken und per E-Mail versenden, oder auf Papier ausdrucken, ausfüllen und per Fax oder Brief verschicken.
Bitte beachten Sie, dass die Beschwerden sachlich und inhaltlich korrekt erfolgen müssen, damit sie erfolgreich bearbeitet werden können. Dazu stellen wir Ihnen die Ausfüllhilfe Fluglärmbeschwerde zur Verfügung. Gehen Sie Ihrer Beschwerde anschließend konsequent nach.
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Mitgliederversammlung 2024 der Flug-Lärm-Abwehr-Gemeinschaft-Egelsbach e.V.
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 07.11.2024